Finanzierung der kommunalen Sozialverwaltung und Sozialer Organisationen

Die Finanzierung der kommunalen Sozialpolitik und Sozialverwaltung wird seit langem immer wieder als ‚kommunale Finanzkrise‘ diskutiert. Grundsätzlich folgt die Finanzierungsverantwortung jener der Zuständigkeiten für Aufgaben. Deshalb wurden in den letzten Jahren wesentliche Aufgabenbereiche und daraus resultierende finanzielle Lasten, z.B. mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, Pflegeversicherungsgesetz und zuletzt dem 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (sog. ‚Hartz IV-Reform‘), von den Kommunen auf den Bund verlagert. Daraus resultiert aber auch eine lfd. ‚Entpolitisierung‘ und ‚Marginalisierung‘ der kommunalen Sozialpolitik und eine immer stärkere Einbindung der kommunalen Selbstverwaltung in die staatliche Verwaltung als unterste ausführende Ebene, bei abnehmenden politischen Gestaltungsmöglichkeiten. Neben der Entlastung bei den Aufgaben wurde die Einnahmesituation der Kommunen vor allem durch die stärkere Beteiligung an den Gemeinschaftssteuern verbessert, bei allerdings weiterhin fehlenden politischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen im föderativen System. Zudem bleibt die Finanzlage der Kommunen v.a. infolge mangelnder eigener Steuerkompetenzen, der Abhängigkeit von schwankenden Gewerbesteuereinnahmen, des starken interkommunalen Wettbewerbs sowie immer wieder wachsenden Aufgaben und Ausgaben prekär.

Infolgedessen versuchten die Kommunalverwaltungen und die Kommunalpolitik vor allem bei den immer wieder stark wachsenden Sozialen Ausgaben einzusparen (daneben v.a. bei den kommunalen Investitionen, Personalausgaben sowie den freiwilligen Aufgaben wie Kultur- oder Sportförderung). Dazu wurde insbesondere seit Mitte der neunziger Jahre das System der Finanzierung sozialer Dienstleistungen im Bereich von Sozial-, Jugend-, und Altenhilfe (sowie -pflege) reformiert. Dazu wurde nach dem Vorbild der 1994 wegweisenden Pflegeversicherung und dem New Public Management verstärkt auf Wettbewerb umgestellt, unter Aufgabe des herkömmlichen retrospektiven ‚Selbstkostendeckung‘, so dass nun i.d.R. prospektiv vor einer Periode die dann zu erbringenden Leistungen, Qualität, Finanzierung und Systeme von Kontrollen vereinbart werden. 

Leider bietet der nachfolgende einführende Text von Dahme et al. (2008) nur zum zweiten Themenbereich ausreichende Informationen, nicht jedoch zu den Grundlagen der öffentlichen Finanzen und der Finanzierung der kommunalen Sozialverwaltung. Deshalb ist dazu dringend der Text von Mäding (2003) zu empfehlen, auch wenn sich seitdem einige gesetzliche Grundlagen etwas geändert haben.

Basisliteratur:

Dahme, H.-J./Schütter, S./Wohlfahrt, N. (2008): Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste - Grundlagen, aktuelle Praxis und Entwicklungsperspektiven, Weinheim: Juventa, download (cc).

Mäding, Heinrich (2003): Öffentliche Finanzen, in: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003, www.bpb.de.

Weiterführend:

Halfar, Bernd (2003): Finanzierungsmanagement, in: Arnold, Ulli/Maelicke, Bernd (Hg.), Lehrbuch der Sozialwirtschaft (2. Aufl.), Baden-Baden: Nomos, S. 362-400.

Naßmacher, Hiltrud/Naßmacher, Karl-Heinz (2006): Kommunalpolitik in Deutschland, Wiesbaden: VS-Verlag, (Kap. Finanzierung, S. 136-200), download (cc).

Präsentation:

Roth, Günter (2008): Kommunalfinanzen und Finanzierung Soziale Dienste (Präsentation) download (cc).